Haftungsausschluss Lieni Park / Schule Schloss Kefikon AG
Mit dem Ausfüllen des Formulars erkläre ich als Teilnehmer gegenüber dem Betreiber Lieni Park, dass ich den untenstehenden Abschnitt „Benutzung Wakeboard-Anlage Lieni Park“, gelesen sowie verstanden habe und uneingeschränkt anerkenne.
Dieser Haftungsausschluss bezieht sich auf die gesamte Dauer des Betriebs und muss bei mehrmaliger Teilnahme nur einmal unterschrieben werden.
Benutzung Wakeboard-Anlage Lieni Park
1. Betriebssicherheit / Haftung des Betreibers
Der Betreiber kann die Benutzung der Anlage untersagen, wenn eine sichere Durchführung des Betriebes nicht mehr gewährleistet ist (Witterungsverhältnisse wie Gewitter, unvorhersehbare Defekte etc.). Der Betreiber legt die Geschwindigkeit der Anlage in eigenem Ermessen und unter Wahrung der Betriebssicherheit fest. Dabei wird der Betreiber eine Geschwindigkeit wählen, die eine sinnvolle und möglichst sichere sportliche Betätigung ermöglicht. Ansprüche der Kunden auf eine andere als die vom Betreiber festgelegte Betriebsgeschwindigkeit bestehen nicht.
Der Betreiber haftet gegenüber Privatpersonen bei Personen- und Sachschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine darüberhinausgehende Haftung des Betreibers ist ausgeschlossen.
2. Benutzung der Wakeboard-Anlage / Haftung des Benutzers
Unsere Sicherheitsbestimmungen sind für alle Kunden der Anlage verbindlich (siehe auch Hinweistafeln im Startbereich). Wir weisen die Kunden darauf hin, dass die Benutzung der Anlage inkl. aller Hindernisse / Features (wie Schanzen, Kicker, Slider, Funboxen etc.) sowie die Teilnahme an Veranstaltungen mit Gefahren verbunden sind. Veranstaltungen im Outdoor-Bereich beinhalten unvermeidbar bestimmte Risiken. Wir weisen die Kunden darauf hin, dass nur, wenn sie gesund sind und über die notwendigen körperlichen Vorrausetzungen verfügen, eine sportliche Betätigung auf der Wakeboard-Anlage Lieni Park sinnvoll ist. Bei bestehenden körperlichen Problemen besteht naturgemäss eine deutlich erhöhte Verletzungs- und Unfallgefahr. Von jedem Kunden wird Eigenverantwortung, Umsichtigkeit und realistische Selbsteinschätzung gefordert. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, die an der Kasse sowie die zusätzlich an den Liften ausgehängten Sicherheitsbestimmungen und Regeln zu beachten und sich an die Vorgaben des Betreiberpersonals zu halten.
Das Mindestalter für die Benutzung liegt bei 8 Jahren. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Benutzung der Wasserskianlage nur geübten Schwimmern vorbehalten ist. Die Hindernisse (Schanzen, Kicker, Slider, Funboxen ect.) dürfen wegen hoher Verletzungsgefahr nur mit Schwimm- bzw. Prallschutzweste und Helm befahren werden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Benutzung der Hindernisse naturgemäss eine erhöhte Verletzungsgefahr birgt. Daher ist die Benutzung der Hindernisse geübten Fahrern vorbehalten!
Auch ein Zusammenstoss mit einem der Hindernisse im Wasser oder einem schwimmenden Gegenstand birgt eine grosse Verletzungs- und Unfallgefahr!
Beanstandungen und Mängel sind dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen!
Kefikon/Lienipark - 07/2019